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Organisationsstatut.

Unser Statuten im Überblick

Die SPD hat sich gemäß § 6 Absatz 1 Parteiengesetz mit dem SPD-Organisationsstatut eine Satzung gegeben, die zentrale Regeln und Strukturen der Partei festlegt.

Organisationsstatut:
Das Organisationsstatut definiert die Grundstruktur und den Aufbau der inneren Ordnung der SPD. Es regelt die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen Parteigliederungen sowie die Rechte und Pflichten jedes Mitglieds.

Wahlordnung:
Die Wahlordnung beschreibt die Wahlverfahren innerhalb der SPD. Sie legt fest, wie Parteigremien, Delegierte und weitere Funktionsträger*innen demokratisch gewählt werden.

Schiedsordnung:
Die Schiedsordnung regelt das Verfahren bei Streitigkeiten innerhalb der Partei. Dazu gehören beispielsweise Parteiordnungsverfahren, die Klärung von Satzungsfragen oder die Anfechtung von Wahlen.

Finanzordnung:
Die Finanzordnung legt die Regeln für die Haushaltsführung und Wirtschaftsführung der SPD fest. Sie sorgt für Transparenz und Verantwortung im Umgang mit Parteimitteln.

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